Nutzungsvereinbarungen
Die Landesanstalt für Umwelt ist Nutzungsrechtsinhaber der Datenbestände von Geo-Fachdaten aus dem UIS/WIBAS-Verbund (RIPS-Daten), zu denen die Daten der Hochwassergefahrenkarte gehören und ggf. von Geo-Basisdaten des Landesvermessungsamtes (LV). Sie als Nutzer dieser Daten erhalten Zugriff auf diese Daten unter folgenden Bedingungen:
- Die Erlaubnis zur Nutzung der Daten wird nur für die Erfüllung der entsprechenden Verwaltungstätigkeit erteilt. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nicht gestattet.
- Die enthaltenen Basisdaten der Vermessungsverwaltung (ATKIS, ALK, Ortholbilder, Topographische Karten, DHM) dürfen nur in Verbindung mit den RIPS-Daten und nur für den angegebenen Verwendungszweck genutzt werden. Sie sind ansonsten im Sinne dieser Vereinbarung nicht Bestandteil der RIPS-Daten. Ihre Nutzung außerhalb des angegebenen Verwendungszweckes und ihre Weitergabe wäre ggf. durch einen eigenständigen Vertrag mit dem Landesvermessungsamt Baden-Württemberg zu regeln.
- Der Antragsteller hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keinen unberechtigten Zugriff auf die Daten nehmen können und Bedienstete die Daten weder für ihre eigenen Zwecke nutzen noch Dritten zugänglich machen. Die Weitergabe der Daten an einen Dritten ist nicht zulässig.
- Die Verwertung der Daten zum Zwecke des Aufbaus eines digitalen Datenbestandes mit der Absicht der kommerziellen Nutzung oder Veräußerung ist nicht zulässig
- Bei der Bearbeitung von Daten sind die Datenschutz- und sonstigen Geheimhaltungsbestimmungen zu beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten, Daten aus ALB und ALK, Altlasten, schützenswerten Pflanzen und Tiere (Arten der Roten Listen) sowie Daten der Gewerbeaufsicht.
- Der Nutzer verpflichtet sich, vor einer Nutzung die Daten auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und ggf. alle sich daraus ergebenden Einschränkungen bei der Verwendung zu beachten. Jeder Nutzer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass möglichst aktuelle Umweltdaten verwendet werden.
- Der Nutzer verpflichtet sich, der LUBW auf Anfrage mitzuteilen, in welcher Weise die Daten genutzt werden. Ergebnisdaten werden entsprechend den jeweiligen Vorgaben bzw. Absprachen an die LUBW geliefert. Beschreibungen der Ergebnisdaten können in geeigneten Fällen von der LUBW in den Umweltdatenkatalog eingestellt werden.
- Der Antragsteller verpflichtet sich, dass auf jeder analogen oder digitalen Veröffentlichung bzw. Vervielfältigung, die Fachdaten der LUBW und ggf. Basisdaten des LV beinhaltet, an geeigneter Stelle auf diese hingewiesen wird. Für alle RIPS-Daten (einschließlich aufbereiteter Geobasisdaten): "Grundlage: Daten aus dem Räumlichen Informations- und Planungssystem (RIPS) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg; TT.MM.JJJ". Link: http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de Für Basisdaten (Daten des Landesvermessungsamtes): "Grundlage: ALK, DHM50, DGM, DLM1000, DLM25BW, Orthophotos, TK100, TK25, TK50, TÜK200, D1000, ÜK500 © Landesvermessungsamt Baden-Württemberg (www.lv-bw.de) Az.: 2851.9-1/19" Der LUBW sowie ggf. dem LV ist mit Hinweis auf diese Bestimmungen vom Endprodukt unmittelbar und kostenfrei ein Belegexemplar zuzuleiten, sofern es sich um Publikationen, Broschüren, Falblätter und dgl. handelt.
- Die Daten wurden mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereitgestellt. Der UIS/WIBAS-Verbund und die LUBW übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Genauigkeit der überlassenen Daten. Die Aktualität richtet sich nach dem Fortführungsstand.
- Der Nutzer verpflichtet sich, bei Zuwiderhandlung den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Fall von Verstößen gegen die obigen Verpflichtungen kann die Nutzungserlaubnis von der LUBW oder dem LV widerrufen werden.