Allgemeines
Metadatenidentifikatorec2d7bcc-1f56-4596-bbc0-459ddb6a1a82
DatensatzWasserschutzgebiet
InhaltDie Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen:
- Zone I (Fassungsbereich)
- Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen)
- Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen)
In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig.
Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg.
Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Stand der Geodaten06.12.2023 (Überarbeitung)
SchlüsselwortGewässerschutz (GEMET - Concepts, version 2.4), Grundwasserschutz (GEMET - Concepts, version 2.4), Umweltschutz (GEMET - Concepts, version 2.4), Wasserversorgung (GEMET - Concepts, version 2.4)
Räumliche AusdehnungBaden-Württemberg
GeometrieVektor, Flächen
Maßstab1:2000
Auflösung
Herkunft/Entstehung der Daten-
Zweck der DatenerfassungDient der Vollzugsunterstützung, insbesondere SchALVO
ZusatzinformationWasserhaushaltsgesetz und Wassergesetz für Baden-Württemberg: http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/103297/
Kontakt
KontaktRIPS-Metadatenorganisation, UIS-Geodatenmanagement
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik
Postfach 10 01 63
76231 Karlsruhe
Baden-Württemberg, Deutschland
Fax: +49 (721) 5600 - 1515
rips-metadaten@lubw.bwl.de
Vollständiger Metadaten-Umfang
CSW-SchnittstelleAufruf CSW-Schnittstelle
Allgemeines
Hinweis zur BereitstellungDownload unter Umwelt-Daten und -Karten Baden-Württemberg http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de
Anbieter/VertriebsstelleRIPS-Datenabgabe, UIS-Geodatenmanagement
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik
Postfach 10 01 63
76231 Karlsruhe
Baden-Württemberg, Deutschland
Fax: +49 (721) 5600 - 1515
rips@lubw.bwl.de
Online-Bereitstellung (URL)https://rips-gdi.lubw.baden-wuerttemberg.de/arcgis/services/GDI/GDI_0100004000200031/MapServer/WMSServer?SERVICE=WMS&REQUEST=GetCapabilities&VERSION=1.3.0 (Information)
Einschränkungen/Nutzungsbedingungen
Allgemeine EinschränkungenNutzungseinschränkungen: Veröffentlicht werden nur WSG mit dem Status festgesetzt, vorläufig angeordnet, im Verfahren und fachtechnisch abgegrenzt.
SicherheitseinschränkungenNutzungseinschränkungen: Die Geometrien der Zonen I werden aus Sicherheitserwägungen nicht im Internet veröffentlicht. WSG-Zonen werden nur mit zusammengefassten Zonen I und II bzw. IIA oder IIB zum Herunterladen bereitgestellt.
Rechtliche Einschränkungen/NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung
Andere EinschränkungenNutzungsbedingungen: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweis...
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweis...