Allgemeines
Metadatenidentifikatorb80d861e-e30b-4283-9e9a-f495597992c0
DatensatzLärmkartierung: Schienenverkehrslärm 24 Stunden (LDEN)
InhaltLärmkarten für die nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUSch, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen/Jahr (entspricht 82 Zügen/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Verkehrsunternehmen.
Stand der Geodaten22.11.2017 (Überarbeitung)
SchlüsselwortGesundheit (GEMET - Concepts, version 2.4)
Räumliche AusdehnungBaden-Württemberg
GeometrieVektor, Flächen
Maßstab
Auflösung10 Meter
Herkunft/Entstehung der DatenDie EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb vorgegebener Fristen den Umgebungslärm zu erfassen und in Form strategischer Lärmkarten darzustellen. In Baden-Württemberg ist die LUBW für die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen und der nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume sowie für die Kartierung des Flughafens Stuttgart zuständig. Die Ballungsräume (Städte mit mehr als 100.0000 Einwohnern) kartieren in ihrem Gebiet selbst. Für die Lärmkartierung der bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Lärmkarten sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.
Zweck der DatenerfassungVorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Information der Öffentlichkeit und der für die Lärmaktionsplanung zuständigen Behörden (vorrangig Städte und Gemeinden). Basierend auf den Lärmkarten und den dazugehörigen Belastungsstatistiken sind im Zuge der Lärmaktionsplanung lärmmindernde Maßnahmen zu entwickeln und in einem Lärmaktionsplan festzuschreiben.
Zusatzinformationhttps://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/laerm-und-erschuetterungen/laermkartierung-und-laermaktionsplanung
Kontakt
KontaktRIPS-Metadatenorganisation, UIS-Geodatenmanagement
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik
Postfach 10 01 63
76231 Karlsruhe
Baden-Württemberg, Deutschland
Fax: +49 (721) 5600 - 1515
rips-metadaten@lubw.bwl.de
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Anbieter/VertriebsstelleRIPS-Datenabgabe, UIS-Geodatenmanagement
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Allgemeine EinschränkungenEs gelten keine Bedingungen
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