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Lärmkartierung: Schienenverkehrslärm 24 Stunden (LDEN) |
Lärmkarten für die nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUSch, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen/Jahr (entspricht 82 Zügen/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Verkehrsunternehmen. |
22.11.2017 (Überarbeitung) |
Gesundheit (GEMET - Concepts, version 2.4) |
Baden-Württemberg |
Vektor, Flächen |
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10 Meter |
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb vorgegebener Fristen den Umgebungslärm zu erfassen und in Form strategischer Lärmkarten darzustellen.
In Baden-Württemberg ist die LUBW für die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen und der nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume sowie für die Kartierung des Flughafens Stuttgart zuständig. Die Ballungsräume (Städte mit mehr als 100.0000 Einwohnern) kartieren in ihrem Gebiet selbst. Für die Lärmkartierung der bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Lärmkarten sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. |
Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Information der Öffentlichkeit und der für die Lärmaktionsplanung zuständigen Behörden (vorrangig Städte und Gemeinden). Basierend auf den Lärmkarten und den dazugehörigen Belastungsstatistiken sind im Zuge der Lärmaktionsplanung lärmmindernde Maßnahmen zu entwickeln und in einem Lärmaktionsplan festzuschreiben. |
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/laerm-und-erschuetterungen/laermkartierung-und-laermaktionsplanung |