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Flächenhaftes Naturdenkmal (FND) |
Als Naturdenkmal nach § 28 NatSchG können sowohl Einzelgebilde (END, z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha Größe (FND, z.B. kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar.In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen.- Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert |
01.06.2023 (Überarbeitung) |
Artenschutz (GEMET - Concepts, version 2.4), Biotopschutz (GEMET - Concepts, version 2.4), Naturschutz (GEMET - Concepts, version 2.4) |
Baden-Württemberg |
Vektor, Flächen |
1:2000 |
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Flurstücksgenaue Digitalisierung auf Basis des ALKIS |
Nach § 74 Nr. 8 NatSchG sind Naturschutzgebiete, Biosphärengebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale in Verzeichnisse einzutragen, die bei der unteren Naturschutzbehörde und bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz geführt werden. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz veröffentlicht ihr Verzeichnis und die Fortschreibung.
(Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG), 13.12.2005;
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=NatSchG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true) |
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