Allgemeines
Metadatenidentifikator9a1e76ff-5481-435a-8841-67b03e98dca8
DatensatzFlächenhaftes Naturdenkmal (FND)
InhaltAls Naturdenkmal nach § 28 NatSchG können sowohl Einzelgebilde (END, z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha Größe (FND, z.B. kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar.
In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten:
- DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen.
- Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert
Stand der Geodaten01.06.2023 (Überarbeitung)
SchlüsselwortArtenschutz (GEMET - Concepts, version 2.4), Biotopschutz (GEMET - Concepts, version 2.4), Naturschutz (GEMET - Concepts, version 2.4)
Räumliche AusdehnungBaden-Württemberg
GeometrieVektor, Flächen
Maßstab1:2000
Auflösung
Herkunft/Entstehung der DatenFlurstücksgenaue Digitalisierung auf Basis des ALKIS
Zweck der DatenerfassungNach § 74 Nr. 8 NatSchG sind Naturschutzgebiete, Biosphärengebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale in Verzeichnisse einzutragen, die bei der unteren Naturschutzbehörde und bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz geführt werden. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz veröffentlicht ihr Verzeichnis und die Fortschreibung. (Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG), 13.12.2005; https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=NatSchG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true)
Zusatzinformation
Kontakt
KontaktRIPS-Metadatenorganisation, UIS-Geodatenmanagement
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik
Postfach 10 01 63
76231 Karlsruhe
Baden-Württemberg, Deutschland
Fax: +49 (721) 5600 - 1515
rips-metadaten@lubw.bwl.de
Vollständiger Metadaten-Umfang
CSW-SchnittstelleAufruf CSW-Schnittstelle
Allgemeines
Hinweis zur BereitstellungDatenabgabe an Dritte (z.B. Ing.-Büros, Unis, Verbände) erfolgt über Regierungspräsidien, Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Kreisübergreifend können die Geodaten auch über die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-W
Anbieter/VertriebsstelleRIPS-Datenabgabe, UIS-Geodatenmanagement
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik
Postfach 10 01 63
76231 Karlsruhe
Baden-Württemberg, Deutschland
Fax: +49 (721) 5600 - 1515
rips@lubw.bwl.de
Online-Bereitstellung (URL)https://rips-gdi.lubw.baden-wuerttemberg.de/arcgis/services/wms/UIS_0100000012200002/MapServer/WMSServer?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE=WMS (Information)
Einschränkungen/Nutzungsbedingungen
Allgemeine EinschränkungenEs gelten keine Bedingungen.
SicherheitseinschränkungenEs gelten keine Bedingungen.
Rechtliche Einschränkungen/NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung
Andere EinschränkungenNutzungsbedingungen: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung
Als Naturdenkmal nach § 28 NatSchG können sowohl Einzelgebilde (END, z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha Größe (FND, z.B. kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstat...
Als Naturdenkmal nach § 28 NatSchG können sowohl Einzelgebilde (END, z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha Größe (FND, z.B. kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstat...