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Quellenschutzgebiet |
Quellenschutzgebiete können im Einzugsgebiet von Heilquellen zu deren besonderem Schutz ausgewiesen sein. Erfasst und fortgeschrieben werden die nach § 53 WHG und § 45 WG ausgewiesenen Quellenschutzgebiete für Heilquellen. Sie bestehen aus verschiedenen Quellenschutzgebietszonen (QSG-Zonen), die nach qualitativen oder quantitativen Aspekten eingeteilt sein können.Qualitative Schutzzonen- Zone I (Fassungsbereich)- Zone II (Engere Schutzzone)- Zone III (Weitere Schutzzone - innerer Bereich)- Zone IV (Weitere Schutzzone äußerer Bereich)Quantitative Schutzzonen- Zone A (Innere Zone)- Zone B (Äußere Zone)- Zone C- Zone DAus den QSG-Zonen wird das Quellenschutzgebiet als Umring gebildet. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand enthält die rechtskräftig festgesetzten und vorläufig angeordneten Quellenschutzgebiete in Baden-Württemberg.Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. |
01.06.2023 (Überarbeitung) |
Gewässerschutz (GEMET - Concepts, version 2.4), Grundwasserschutz (GEMET - Concepts, version 2.4), Umweltschutz (GEMET - Concepts, version 2.4), Wasserversorgung (GEMET - Concepts, version 2.4) |
Baden-Württemberg |
Vektor, Flächen |
1:2000 |
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Wasserhaushaltsgesetz und Wassergesetz für Baden-Württemberg: http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/103297/ |