Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ist Nutzungsrechtsinhaber der genannten Datenbestände von Geo-Fachdaten aus dem UIS/WIBAS-Verbund (RIPS-Daten). Der Antragsteller erhält die Daten von der LUBW unter folgenden Bedingungen:
1. Die Verwertung der Daten zum Zwecke des Aufbaus eines digitalen Datenbestandes mit der Absicht der kom¬merziellen Nutzung oder Veräußerung der Daten ist nicht zulässig.
2. Der Antragsteller verpflichtet sich, vor einer Nutzung die Daten auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und alle Nutzer ggf. auf die daraus sich ergebenden Einschränkungen bei der Verwendung hin¬zuweisen. Jeder Nutzer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass möglichst aktuelle Umweltdaten verwen¬det werden. Die Daten wurden mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Auf¬gaben erforderlichen Sorgfalt bereitgestellt. Der UIS/WIBAS-Verbund und die LUBW übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Genauigkeit der überlassenen Daten. Die Aktualität richtet sich nach dem jeweiligen Fortführungsstand.
3. Der Antragsteller verpflichtet sich, der LUBW auf Anfrage mitzuteilen, in welcher Weise die Daten genutzt werden. Ergebnisdaten werden entsprechend den jeweiligen Vorgaben bzw. Absprachen an die LUBW geliefert. Beschreibungen der Ergebnisdaten können in geeigneten Fällen von der LUBW in den Umweltdatenkatalog eingestellt werden.
4. Der Antragsteller verpflichtet sich, dass auf jeder analogen oder digitalen Veröffentlichung bzw. Vervielfältigung, die Fachdaten der LUBW beinhaltet, an geeigneter Stelle auf diese hingewiesen wird: "Grundlage: Daten aus dem Räumlichen Informations- und Planungssystem (RIPS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)".
Der LUBW ist mit Hinweis auf diese Bestimmungen vom Endprodukt unmittelbar und kostenfrei ein Belegexemplar zuzuleiten, sofern es sich um Publikationen, Broschüren, Faltblätter und dgl. handelt.
5. Der Antragsteller verpflichtet sich, bei Zuwiderhandlung den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Fall von Verstößen gegen die obigen Verpflichtungen kann die Nutzungserlaubnis von der LUBW widerrufen werden. |