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Lärmkartierung 2017: Schienenverkehrslärm Nacht (LNight) |
Lärmkarten für die nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken. Umgebungslärmkartierung 2017 gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift: VBUSch. Der Lärmindex LNight ist ein Maß für die durchschnittliche Lärmbelastung in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr. Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen/Jahr (entspricht 82 Zügen/Tag). Datenbasis: Verkehrsaufkommen im Jahr 2016. |
22.11.2017 (Überarbeitung) |
Gesundheit (GEMET - Concepts, version 2.4) |
Baden-Württemberg |
Vektor, Flächen |
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10 Meter |
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb vorgegebener Fristen den Umgebungslärm zu erfassen und in Form strategischer Lärmkarten darzustellen.
In Baden-Württemberg ist die LUBW für die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen und der nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume sowie für die Kartierung des Flughafens Stuttgart zuständig. Die Ballungsräume (Städte mit mehr als 100.0000 Einwohnern) kartieren in ihrem Gebiet selbst. Für die Lärmkartierung der bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Lärmkarten sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. |
Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Information der Öffentlichkeit und der für die Lärmaktionsplanung zuständigen Behörden (vorrangig Städte und Gemeinden). Basierend auf den Lärmkarten und den dazugehörigen Belastungsstatistiken sind im Zuge der Lärmaktionsplanung lärmmindernde Maßnahmen zu entwickeln und in einem Lärmaktionsplan festzuschreiben. |
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/laerm-und-erschuetterungen/laermkartierung-und-laermaktionsplanung |