Naturschutzgebiete in Baden-Württemberg

Die Geodaten zu diesem Fachthema wurden im Maßstab 1:1.500 (flurstücksgenau) erfasst.

     Naturschutzgebiet (NSG)
Kurzbeschreibung aus der RIPS-Metadaten-Auskunft:
Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden die Themenbezeichnungen mit den folgenden Zusätzen für den Maßstabsbereich versehen: - M1 bezeichnet den Maßstabsbereich M1 >= 1:10.000. Für Geometriedaten im M1 dient die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - M2 bezeichnet den Maßstabsbereich 1:10.000 > M2 >= 1:50.000. Geometriedaten in diesem Thema liegen mittlerweile jedoch komplett ALK-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird einmal jährlich aktualisiert

Weiterführende Informationen zum Fachthema "Naturschutzgebiete" finden Sie im Schutzgebietsverzeichnis des Landes Baden-Württemberg.


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