Waldschutzgebiete (Bann- und Schonwälder) in Baden-Württemberg

Der Datenbestand "Waldschutzgebiete" umfasst Bann- und Schonwälder. Datenherr ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.

     Bannwald
Kurzbeschreibung aus der RIPS-Metadaten-Auskunft:
Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen.Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet.

     Schonwald
Kurzbeschreibung aus der RIPS-Metadaten-Auskunft:
Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen.Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.

Weiterführende Informationen zum Fachthema "Waldschutzgebiete" finden Sie im Schutzgebietsverzeichnis des Landes Baden-Württemberg.


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